Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH (ISW GmbH), Mausegattstr. 2, 45472 Mülheim Ruhr, Telefon.: 0208/99397750, Telefax: 0208/99397759
Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
(1) Lieferungen, Leistungen oder Angebote durch die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
(2) Spätestens mit der Annahme der Lieferung oder Leistung gelten diese AGB durch den Kunden als angenommen. Ungeachtet etwaiger Abwehrklauseln des Kunden in seinen AGB gelten ausschließlich diese AGB, wenn der Kunde nicht binnen fünf Tagen nach Erhalt der Lieferung oder Leistung durch die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH den AGB widerspricht. Gegenbestätigungen des Kunden oder eines Dritten unter Hinweis auf seine AGB widerspricht die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH hiermit ausdrücklich.
2. Vertragsschluss Die Bestellung durch den Kunden ist angenommen und wird von der Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH ausgeführt, sofern die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH nicht binnen drei Werktagen nach dem Tag der Bestellung dem Auftrag widersprechen. Telefonisch oder per E-Mail erteilte Aufträge sind von der Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH erst angenommen, wenn und soweit die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH sie unverzüglich schriftlich bestätigt. Die Bestätigung kann auch in Form einer E-Mail erfolgen. 3. Widerrufsrecht bei Versandgeschäften (1) Wurde der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, d.h. insbesondere mittels Brief, Telefon, Telefax, E-Mail, abgeschlossen, so kann der Kunde den Kaufvertrag binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (telefonisch, schriftlich oder per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware zu erklären.
(2) Die Kosten der Rücksendung trägt die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH, sofern der Warenwert 40,00€ übersteigt. Zur Kostenvermeidung übernehmen wir die Rücksendung per GLS.
(3) Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Ebenso hat der Kunde Schadensersatz zu leisten, wenn er die Ware schuldhaft beschädigt. (4) Das Widerrufsrecht besteht nicht, sofern die georderte Ware speziell nach dem Wunsch des Kunden angefertigt wurde oder eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist oder für Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist. Das Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht für Audio- oder Videoaufzeichnungen oder für Software, sofern der Kunde die gelieferten Datenträger entsiegelt hat.
4. Lieferung und Zahlung
(1) Die bestellte Ware wird unverzüglich nach Zahlungseingang per Vorkasse und Gefahr des Kunden ausgeliefert. Es besteht auch die Möglichkeit die bestellte Ware gegen Barzahlung abzuholen. Eine Versendung vor Zahlungseingang kann im Einzelfall vereinbart werden. Teillieferungen sind zulässig und gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
(2) Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen und der Ausfall von Kommunikationszentren, auch wenn sie bei Lieferanten oder Auftragnehmern von der Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH auftreten, die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH, die Lieferung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Befindet sich die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH im Verzug, hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Kunde von dem ganzen Vertrag zurücktreten. Bei Teilverzug kann der Kunde von dem ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn die teilweise Erfüllung für ihn ohne Interesse ist.
(3) Die Preise der Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angegeben. Zahlung ist grundsätzlich im Voraus zu leisten. Abweichendes kann vereinbart werden. Bei Lieferung der bestellten Ware innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss haben die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise Gültigkeit bis vier Monate nach Vertragsschluss, es sei denn, die Waren werden im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses geliefert.
(4) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank geltend zu machen. Mahnungen werden mit 6,00 € in Rechnung gestellt. Im Falle der Nichteinlösung von Lastschriften oder Kreditkartenbuchungen stellt die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH die entstehenden Gebühren in Rechnung. Für diesen Fall ermächtigt der Kunde seine Bank bereits jetzt unwiderruflich, die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH die zur Geltendmachung seiner Forderungen erforderlichen Daten zu übermitteln. 5. Aufrechnungsrecht und Zurückbehaltungsrecht
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, Eigentum von der Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderung von der Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH. Die Weiterveräußerung der gelieferten Ware ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt gestattet und nur dann, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH übergeht. Verpfändungen der Sicherungsübereignungen sind dem Kunden untersagt, ebenso die Vereinbarung eines Abtretungsverbots und eine Abtretung ohne die Zustimmung von Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH im Rahmen eines Factoring. Der Kunde tritt alle ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigem Rechtsgrund hinsichtlich der von der Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH gelieferten Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen mit ihrer Entstehung im voraus an die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH ab.
7. Gewährleistung (1)
Der Kunde ist nach Empfang der Ware zur Überprüfung verpflichtet.
(2) Offensichtliche Mängel hat der Kunde binnen 14 Tagen ab Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Danach sind Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Bekannt werden schriftlich geltend zu machen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Kunden ohne Interesse.
(3) Die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH übernimmt nach Gefahrübergang die Gewährleistung für Material- und Produktionsfehler. Sollte wieder Erwarten ein Mangel am Kaufgegenstand vorliegen, ist der Kunde berechtigt, Nachbesserung oder Nachlieferung zu verlangen. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, bei gebrauchten Artikeln ein Jahr.
8. Haftung:
(1) Soweit nicht in den vorstehenden Bestimmungen besondere Regelungen getroffen sind, kann der Kunde Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. wegen vertraglicher Pflichtverletzungen, Rechtsmängeln, unerlaubter Handlung, Ausgleich unter Gesamtschuldnern etc.) nur verlangen, wenn die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH oder den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von der Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
(2) Für Schäden, die auf leichter und einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind auf Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) zurückzuführen oder betreffen die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter der Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH. Der Kunde verzichtet insoweit auf Schadensersatzansprüche gegen die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH, soweit diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH, den gesetzlichen Vertretern von der Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH oder den Erfüllungs- oder den Verrichtungsgehilfen von der Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH zurückzuführen sind. Die Haftung von der Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen oder in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen.
(3) Unberührt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen bleibt die Haftung von der Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH nach den §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz.
(4) Für im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung von dem Kunden an die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH übergebene zusätzliche Gegenstände, d.h. solche die für die Vertragsdurchführung nicht benötigt werden gleich welcher Art, übernimmt die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH keinerlei Obhutspflichten, es sei denn, dass schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
9. Haftung des Kunden Der Kunde haftet für alle Schäden, die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH und Dritten dadurch entstehen, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Im Falle des unberechtigten Rücktritts vom Vertrag durch den Kunden kann die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH einen pauschalierten Schadensersatzbetrag in Höhe von 10 % des Kaufpreises vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens durch Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH bzw. eines geringeren Schadens durch den Kunden geltend machen.
10. Rücknahme von Batterien und Akkus Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen: Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
11. Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden zu dem Vertrag sind nicht getroffen. Alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH sind ausschließlich in der Leistungsbeschreibung des Vertragsangebots von der Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH schriftlich niedergelegt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von der Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für eine Nebenabrede zur Aufhebung dieser Schriftformklausel.
(2) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Ergebnis nach dem von der jeweils unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 - CISG) finden keine Anwendung.
(4) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist für alle gegenseitigen Ansprüche Erfüllungsort Mülheim Ruhr und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ebenfalls Mülheim Ruhr. Die Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH ist daneben zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden berechtigt.
(5) Zur Optimierung des Geschäftsverhältnisses ist Industrie- Service und Warenhandelsgesellschaft mbH im Rahmen der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zur Speicherung und Bearbeitung der Kunden- und Vertragsdaten berechtigt.
Stand 01.06.2018